Satzung
Animateris 💚
Hier findest du die vollständige Satzung unseres Vereins sowie die Möglichkeit, die Originaldatei als PDF herunterzuladen.
Satzung des Tierschutzvereins „Animateris“
§ 1 Name, Sitz und Rechtsform
(1) Der Verein führt den Namen „Animateris“.
(2) Der Verein ist ein nicht eingetragener Verein.
(3) Der Verein hat seinen Sitz in Deutschland.
(4) Der Verein strebt die Eintragung in das Vereinsregister und die Führung des Namenszusatzes „e. V.“ an.
(5) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung des Tierschutzes im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 14 der Abgabenordnung (AO).
(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Schutz und Rettung von Tieren aus Notlagen
- Vermittlung von Tieren in geeignete und verantwortungsvolle Hände
- Förderung des Verständnisses für das Wesen und Wohlergehen von Tieren
- Aufklärung der Öffentlichkeit über Tierschutzthemen
- Vertretung, Verbreitung und aktive Förderung des Tierschutzgedankens sowie positive Beeinflussung des öffentlichen Bildes des Tierschutzes durch geeignete Maßnahmen
- Entwicklung, Förderung und Durchführung von Tierschutzprojekten im In- und Ausland
- Unterstützung von Tierschutzprojekten im In- und Ausland
- Zusammenarbeit sowie finanzielle und aktive Unterstützung anderer gemeinnütziger Tierschutzorganisationen und nicht organisierter Tierschützer im In- und Ausland, soweit dies dem Vereinszweck dient
- Aufklärung, Betreuung und Beratung der Mitglieder sowie anderer Tierhalter bei der nicht gewerbsmäßigen Haltung von Haustieren
- Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von streunenden Tieren
- Aktive Förderung und Durchführung von Kastrationsprojekten sowie Unterstützung der medizinischen Versorgung von Tieren
- Verbesserung der Standards, hygienischen Bedingungen, Tierhaltung und Vermittlung in Tierheimen zur Förderung artgerechter Haltung im In- und Ausland
- Aufdeckung, Dokumentation und Prävention von Tierleid, Quälerei, Misshandlungen, Missbrauch und Vernachlässigung von Tieren im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten
- Information und Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden bei Verstößen gegen geltende Tierschutzgesetze
- Öffentlichkeitsarbeit; Verbreitung, Pflege und Förderung des Tierschutzgedankens durch Aufklärung sowie durch Erwecken von Verständnis für das Wesen der Tiere und deren Wohlergehen
- Förderung der Weiterentwicklung tierschutzrechtlicher Rahmenbedingungen im Sinne des Gemeinwohls
§ 3 Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
(4) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden.
(2) Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich zu stellen.
(3) Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.
§ 6 Mitgliedsbeiträge
Von den Mitgliedern können Beiträge erhoben werden.
Die Höhe und Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
§ 7 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus:
- dem/der 1. Vorsitzenden inkl. Kassenwart
- dem/der 2. Vorsitzenden
- dem/der Schriftführer/in
(2) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins ehrenamtlich.
(3) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden vertreten.
§ 8 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
(2) Sie beschließt insbesondere über:
- Wahl und Abberufung des Vorstandes
- Beitragsordnung
- Satzungsänderungen
- Auflösung des Vereins
- Beschluss über die Eintragung als eingetragener Verein (e. V.)
(3) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
§ 9 Protokollierung
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
§ 10 Haftungsbeschränkung
(1) Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschließlich das Vereinsvermögen.
(2) Eine persönliche Haftung der Mitglieder für Verbindlichkeiten des Vereins ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Vorstandsmitglieder haften dem Verein und seinen Mitgliedern gegenüber nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
§ 11 Auflösung des Vereins
(1) Die Auflösung des Vereins kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen.
(2) Bei Auflösung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für den Tierschutz.
§ 12 Inkrafttreten
Diese Satzung wurde in der Gründungsversammlung am 26.02.2025 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.